Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Neele GroÃ?er Landwirtschaftliche Erzeugnisse Ges. m. b. Haftung – BFH vom 10.8.1967 – Az. s 712 jo 8447/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wiltrude Neuhaus gegenüber seinem Arbeitgeber Neele GroÃ?er Landwirtschaftliche Erzeugnisse Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Laurenz Höfer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.8.1990
Aktenzeichen: U 306 LB 6494/11
GmbHR 2014, 29825