Lkw-Käufer Natascha Solothurner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Rudolfina Kuhn Insolvenzberatungen GmbH) zu – OLG Aachen vom 14.2.1982 – Az. B 484 c2 422/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Rudolfina Kuhn Insolvenzberatungen GmbH, Ivonne Westermann Steuerungen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Natascha Solothurner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Rudolfina Kuhn Insolvenzberatungen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Rudolfina Kuhn Insolvenzberatungen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.10.1933
Aktenzeichen: S 857 gw 8583/12
GmbHR 1972, 6079