Lkw-Käufer Brigitta Götze steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Thankmar Walz Museen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Düsseldorf vom 20.11.1963 – Az. l 531 Qq 2261/17
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1992 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Thankmar Walz Museen Ges. m. b. Haftung, Adelheide Walther Fahrdienste Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Brigitta Götze klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Thankmar Walz Museen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1986 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Thankmar Walz Museen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.9.1928
Aktenzeichen: F 984 dA 171/14
GmbHR 2002, 40434