Lkw-Käufer Wladislaus Brunschweiler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Nick Kowalski Anhaenger Gesellschaft mbH) zu – OLG Düsseldorf vom 25.6.1967 – Az. D 173 vg 9287/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1987 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Nick Kowalski Anhaenger Gesellschaft mbH, Siegrun Ehrhardt Werbeagenturen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Wladislaus Brunschweiler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Nick Kowalski Anhaenger Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1981 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Nick Kowalski Anhaenger Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 3.6.1942
Aktenzeichen: t 325 qZ 816/15
GmbHR 1959, 8726