09.03.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Gender Pay Gap 2020: Frauen verdienten 18 % weniger als Männer
Verdienstunterschied bei durchschnittlich 4,16 Euro brutto pro Stunde


















WIESBADEN (ots)

Frauen haben im Jahr 2020 in Deutschland 18 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um einen Prozentpunkt geringer als 2019. Bei diesem Ergebnis ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des unbereinigten Gender Pay Gap beeinflusst haben können. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 10. März 2021 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) weiter mitteilt, verdienten Frauen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 18,62 Euro brutto in der Stunde 4,16 Euro weniger als Männer (22,78 Euro). 2019 hatte die Differenz 4,28 Euro betragen.

Gender Pay Gap in Ostdeutschland wesentlich geringer als in Westdeutschland

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2020 in Ostdeutschland mit 6 % viel geringer aus als in Westdeutschland (20 %).

Bereinigter Gender Pay Gap bei 6 %

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Derzeit liegen Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 vor. Da die den Gender Pay Gap beeinflussenden Faktoren nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen jedoch auch im Jahr 2020 weitgehend fortbestanden haben.

Demnach sind 71 % des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt erklärbar – also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2019 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

Methodische Hinweise:

Unbereinigter und bereinigter Gender Pay Gap:

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Dabei sind zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention verfügbar: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch unterschiedliche Berufe oder Karrierestufen verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet.

Kurzarbeit und Gender Pay Gap:

Im Vergleich zum Jahr 2019 sind die Bruttostundenverdienste der Frauen im Jahr 2020 mit +3,5 % stärker gestiegen als die der Männer (+2,3 %). Der stärkere Anstieg der Bruttostundenverdienste der Frauen führt zu einem geringeren Gender Pay Gap. Somit hat sich die Verdienstsituation von Frauen und Männern angenähert. Allerdings kann Kurzarbeit in der Corona-Krise diese Entwicklung verstärkt oder ihr entgegengewirkt haben. Wenn beispielsweise Männer in einer höher entlohnten Verdienstgruppe in Kurzarbeit gehen, würde der Gender Pay Gap (unter sonst gleichen Bedingungen) sinken, da der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer vergleichsweise geringer ausfällt. Eine gleich gerichtete Wirkung auf den Gender Pay Gap wird erzielt, wenn Frauen in niedriger entlohnten Verdienstgruppen in Kurzarbeit gehen. Der Bruttostundenverdienst der Frauen steigt dann.

Die Höhe des Einflusses der verstärkten Kurzarbeit auf den Gender Pay Gap kann aus den vorliegenden Daten nicht quantifiziert werden. Informationen zu Kurzarbeitenden liegen in der Erhebung nicht vor. Kurzarbeitergeld federt die individuellen Einkommensverluste zwar zum Großteil ab, es zählt aber nicht zum Bruttoverdienst und fließt daher nicht in die Berechnung des Gender Pay Gap ein.

Weitere Ergebnisse:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap:

* Nach Bundesländern in GENESIS-Online

* Lange Reihen auf der Themenseite Verdienste und Verdienstunterschiede

* Nach EU-Mitgliedstaaten in der Eurostat-Datenbank

Weitere Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap:

* Deutschland und nach Bundesländern 2014 und 2018 auf der Themenseite Verdienste und Verdienstunterschiede

Weiterführende Informationen zu dem auf Grundlage der VSE 2014 berechneten bereinigten Gender Pay Gap finden sich in den Aufsätzen „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen“ sowie „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap finden sich unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ im Themenbereich „Verdienste und Verdienstunterschiede“.

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